Luminita Ratiu
Expert translator / proofreader / reviewer
I am a native Romanian/English bilingual, full time professional translator.
I have legal and sociological education background, at university level, after graduating a technical high-school (automotive area), followed by ten years of office work in health & legal area. I have been also trained in legal matters (Civil, Penal and Commercial codes)
Areas of expertise: general / marketing / medical, health / technical / arts
Languages: German, English, French, Spanish, Romanian
CAT TOOLS: Trados 2011, Wordfast, MemoQ, Accross, a.o..
I have more than 14 years experience as translator.
I have been a teacher and lecturer since 2000 in various subjects.
I hold a Bachelor University Degree in Sociology, since 1997.
Paypal, Skrill payment or Bank Transfer accepted. Invoiced.
Contact:
Luminita
Contact: luminita.r@gmail.com
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Any acceptance of a job offer means the concluding of a contract, as per Werkvetrag below.
Werkvertrag. Mit der Entgegennahme des
Auftrages tritt zwischen uns, der Auftragnehmer, und Sie, der
Auftraggeber, die unten aufgeführte Werkvertrag. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn
der Aufftragnehmer einen Vertrag durchführt, ohne solchen Bedingungen
ausdrücklich widersprochen zu haben. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von
dem Auftragnehmer ausdrüklich schriftlich anerkannt worden sind. Der Vertrag
endet mit Abnahme des Werkes, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Angebote. Die
Angebote des Auftragnehmers sind nicht bindend, sondern als Aufforderung an den
Auftraggeber zu verstehen, dem Auftragnehmer ein Werkvertragsangebot zu machen.
Der Werkvertrag kommt durch die Bestellung des Auftraggebers (Auftrag, Angebot)
und die Annahme des Auftragnehmers zustande.
Sprache.
Dieser Vertrag wird in deutscher Sprache erstellt. Die englische oder auch in
andere Sprache bestehende Fassungen dienen allein dem leichteren Verständnis.
Allein die deutsche Fassung ist bindend.
Gegenstand.
Gegenstand
des Vertrages ist die Erbringung von werkvertraglichen Leistungen durch den
Auftragnehmer.
Der
Auftragnehmer führt die in den Auftrag aufgefordert und unter diesem Vertrag
beschriebenen Leistungen (nachfolgend – Leistungen – genannt) aus. Die
Leistungen sind wie folgt definiert:
Übersetzungsleistungen
- die sind reine Übersetzungsleistungen, die nicht eine
Rechtschreibprüfungleistung, Terminologiebeachtung oder Konsistenznutzung der
Begriffe beinhalten, obwohl wir mit aller Kraft versuchen, solche so gut wie
möglich zu betrachten.
Rechtschreibprüfungleistungen
- die sind einen Art von Überprüfungleistungen, die nur Zielsprache im Betracht
nimmt, um die Schreibfehler zu behoben, und die nicht eine Übersetzung zur
Richtigkeit überprüfen.
Überprüfungleistungen
- die sind einen Art von Überprüfungleistungen, die Ausgangsprache im vergleich
mit der Zielsprache analysiert, um die Übersetzungsfehler zu behoben, und die
nicht eine Rechtschreibprüfungleistung beinhaltet.
Annahme. Der
Auftragnehmer hat der Auftraggebber die Annahme der Bestellung
unverzüglich - insbesondere
unter Angabe von Wortzahl, Preis per Wortzahl und
Lieferzeit - mittels Auftragsbestätigung schriftlich, auch per E-mail, zu
bestätigen.
Untersuchungs-
und Rügepflichten. Der Auftraggeber unterliegt hinsichtlich der
auftragsgegenständlichen Leistungen des Auftragnehmers unverzügliche
Untersuchungs- und Rügepflichten analog § 377 HGB. Rügen haben schriftlich zu
erfolgen.
Abnahme. Der
Auftraggebber hat das von dem Auftraggebber geleistete Werk unverzüglich nach
Lieferung auf Mängelfreiheit zu prüfen und im Fall der Mängelfreiheit
abzunehmen. Die Abnahme erfogt innerhalb
14 (vierzehn) Tage nach Lieferung, schriftlich, auch per E-mail. Eine nicht
innerhalb der vorgeschriebenen Frist beantwortetes Gesuch stillschweigend
als akzeptierte Abnahme gilt. Erfolgt also keine förmliche
Annahmeerklärung, so gilt dir Annahmeerklärung sinngemäß für Abschlags-, Teil-
und Schlussrechnung. Unabhängig von Untersuchungs- und Rügepfichten, Gewährleistungsansprüche
des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber offensichtliche
Mängel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet von
Werkleistungslieferungsdatum auftragsgegenständlichen Leistungen schriftlich
rügt.
Haftungs-,
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Alle Haftungs-,
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind streng auf den Auftragswert
beschränkt. Die Gewährleistung richtet nach den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihr übertragenen
Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und
unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Übersetzungswesens
durchzuführen.
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten
Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden/Mängelfolgeschaden ist
ausgeschlossen.
Im Falle von Mängel, Die Auftragggeber muss eine angemessene Fristsetzung
zur erste Nacherfüllung erstellen. Führt die Nacherfüllung
nicht zu dem vertraglich geschuldeten Erfolg, hat der
Auftraggebber Anspruch auf eine zweite Nacherfüllung. Die beide
Nacherfüllungversuche sind rechtliche Vorauszetzungen aller Haftungs-,
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Für die Nacherfüllungsansprüche, nur
die Mängel sind relevant, die eine Nichterfüllung des Vertrages oder eine
Nichterfüllung von selbstverständlichen Ansprüchen mit sich bringen
(allgemeinsprachliche Fehler, fachsprachliche Fehler usw). Verlangt der Auftraggeber
Nacherfüllung, so kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen
oder ein neues Werk herstellen. Der Unternehmer kann die Nacherfüllung
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig
ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig
mangelhaften Beitrags mindern, weitergehende Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss bzw. diese
Haftungsbegrenzungen gelten für jede Haftung, insbesondere einschließlich
Verzug, Unmöglichkeit oder Verschulden bei Vertragsschluss, positiver
Forderungsverletzung, schuldhafter Verletzung von Gewährleistungsansprüchen und
unerlaubter Handlung.
Haftungsausschluss
beim Veränderung. Wenn jemanden, z.B. der Auftraggeber oder jeder
dritte Partei, ohne meine Kenntnis bzw. Bestätigung das Übersetzungsprodukt
verändert und freigibt/publiziert, dann übernehmen wir dafür keine Haftung.
Keine
Höchstpersönlichkeit. Die Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den
Auftrag höchstpersönlich auszuführen. Er kann sich hierzu auch der Hilfe von
Erfüllungsgehilfen bedienen, soweit sie deren fachliche Qualifikation
sichergestellt hat.
Ersatz.
Sollte der Auftragnehmer aus schwerwiegenden Gründen um Entlassung aus diesem
Vertrag bitten, wird er dafür sorgen, dass ihn ein qualifizierter Kollege zu
den gleichen Konditionen ersetzt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung
des Auftraggebers.
Erfüllungsort
und Gerichtstand. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Berlin,
Deutschland.
Anwendbares
Recht. Auf dieses Vertragverhältnis sowie auf Ansprüche, die aus
diesem Vertragsverhälnis erwachsen, ist aussschließlich deutsches Recht unter
Aussschluss des Kollisionsrechts anzuwenden, und zwar auch dann, wenn keine der
vertragsschließenden Parteien einen Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland hat.
Eigentumsvorbehalt.
Auftragsgegenständliche
Werkleistungen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers.
Weitere
Bestimmungen. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Der Vertrag gelten als genehmigt,
wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt.
Unwirksamkeit.
Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Salvatorische
Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein,
so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit im Übrigen nicht berührt. An die Stelle
der nichtigen soll eine gültige Bestimmung treten, die dem Sinn des Vertrages
gemäß und durchführbar ist.
Höhere
Gewalt. Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren
Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt
betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungs-
verpflichtungen. Der Auftraggeber ist im übrigen verpflichtet, bereits beim Auftragnehmer
entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.