French term
REQUISITION A PERSONNE
WEISS JEMAND WIE DAS "REQUISITION A PERSONNE" ZU ÜBERSETZEN IST.
DANKE IM VORAUS
SUSANNE
Proposed translations
Aufforderung zur Herausgabe/Übermittlung personenbezogener Daten
agree |
Johannes Gleim
: Macht nichts, jedenfalls geht es nicht um einen Konkurs.
3 days 8 hrs
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Aufforderung zur Bekanntgabe personenbezogener Daten /FRA; pers. Straf- bzw. Kunkursantrag, CH
Mich beschäftigt nicht allzusehr das Thema der Grossbuchtsaben, vielmehr das Ursprungsland: wie z.B. die Schweiz, wo une 'réquisition' einen ganz anderen ggfs. mit der Bundesanwaltschaft verbundenen Sinn haben kann.
Die DSGVO räumt der betroffenen Person ein Auskunftsrecht über ihre personenbezogenen Daten ein
Bekanntgabe von personenbezogenen Daten
http://www.proz.com/kudoz/french-to-english/law-patents/459216-requisition-à-personne.html
http://www.linguee.com/german-english/translation/aufforderung+zur+bekanntgabe.html
disagree |
Schtroumpf
: Straf- bzw. Kunkursantrag?? Was ist das denn? Gibt es nirgends im Google. Und um eine Zahlungsunfähigkeit geht es keinesfalls. // Also das ist doch absoluter Quatsch in diesem Zusammenhang, tut mir leid.
3 hrs
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Zur Google-gestützten Orientierung Ihresgleichen gibt es in der Schweiz une réquisition bzw. requête personnelle de faillite, auch FHS Bridge, Glossaire FRE/ENG. Dabei haben Sie absichtlich wie üblich den ersten Teil meiner Antwort ausser Acht gelassen.
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neutral |
Steffen Walter
: Zur Replik auf das "disagree": Achtung, eine "réquisition/requête personnelle..." ist nicht dasselbe wie eine "réquisition à personne".
2 days 19 hrs
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neutral |
Johannes Gleim
: Doch, gibt es als Tippfehler im Internet, aber nicht im Schweizer Wörterbuch Französisch.
5 days
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Discussion
LG
Susanne
der Begriff r. à personne ist normalerweise viel weiter gefasst als nur als Aufforderung an einen Telekom-Provider. Damit kann man alle möglichen "qualifizierten Personen" zu Dienstleistungen auffordern. Wenn die Kripo oder Staatsanwaltschaft einen Spezialisten oder jemand mit bestimmten Einsichtsmöglichkeiten braucht, erstellt sie jeweils eine "réquisition". Für diverse Berufe "r. à personne", für Dolmetscher und Übersetzer eine "r. à interprète / traducteur".
Zur Beantwortung wäre es auch noch nützlich, das Land mitzuteilen (ich vermute Frankreich?), sowie wenn irgend möglich die angezogenen Paragraphen: z.B. art. 60 und 77 CPP.
S. auch "la réquisition judiciaire" hier:
https://www.memoireonline.com/01/10/3094/m_Lexpert-et-lavoca...
Danke das klingt perfekt!
Anmerkung am Rande: Die durchgehende Schreibung in Großbuchstaben erschwert das Lesen der Frage doch sehr.