Mar 13, 2011 20:14
13 yrs ago
1 viewer *
English term
no fault compensation
English to German
Medical
Medical: Health Care
Geht immer noch um Patientenrechte. Gibt es eine dt. Entsprechung für den eingesternten Begriff? In deutschen Texten habe ich manchmal auch die engl. Version gesehen.
Danke schonmal im Voraus!
There is a basis for “no fault compensation” in nine countries:[...]. This means that providers’ liability is not a
pre-condition for granting indemnification to the injured patient.
Danke schonmal im Voraus!
There is a basis for “no fault compensation” in nine countries:[...]. This means that providers’ liability is not a
pre-condition for granting indemnification to the injured patient.
Proposed translations
(German)
3 +1 | schuldunabhängige Einstandspflicht |
Eike Katharina Adari-von Kleist (X)
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3 +1 | No-Fault-Entschädigung(sleistung) |
Katja Schoone
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3 -1 | Schmerzensgeld |
Vincent Staude
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1 | Gefährdungshaftung (als Haftung ohne konkret nachweisbares Verschulden im Einzelfall) |
Werner Walther
![]() |
Proposed translations
+1
13 hrs
Selected
schuldunabhängige Einstandspflicht
gibt es als feststehenden Begriff
Peer comment(s):
agree |
Werner Walther
: Entspricht meiner Herleitung, eine Variante im Ausdruck.
5 hrs
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1 KudoZ points awarded for this answer.
-1
11 mins
Schmerzensgeld
Zumindest wird das ja sonst bezahlt, wenn ein Fehler kompensiert werden soll.
Peer comment(s):
neutral |
Katja Schoone
: Schmerzensgeld wird aber auch bei "fault" bezahlt
3 mins
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Danke schön.
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disagree |
Werner Walther
: Schmerzensgeld und Schadenersatz sind nicht das Gleiche.
35 mins
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+1
15 mins
No-Fault-Entschädigung(sleistung)
While Germany's Federal Supreme Court attempted to solve these problems by shifting the burden of proof to hospital carriers, other states such as Belgium are considering to replace the liability for medical malpractice with a no-fault compensation system.
Englisch: www.munichre.com/en/ts/innovation_a...lity_01.aspx Während der deutsche BGH versuchte, diese mit Beweislastumkehrungen zulasten des Krankenhausträgers zu lösen, erwägen andere Staaten wie Belgien, die Arzthaftung durch ein No-Fault-Entschädigungssystem zu ersetzen.
Deutsch: www.munichre.com/de/ts/innovation_a...lity_01.aspx
Ich fürchte, das muss hier Denglisch bleiben, und glaube mir, ich würde mich freuen, wenn ich mich täuschen würde ;-)
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Note added at 20 Min. (2011-03-13 20:34:39 GMT)
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[PDF] BaB30 endDateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
q In Anlehnung an das schwedische „No-Fault-Entschädigungssystem“ sollen das. Schuldprinzip und das Kausalerfordernis komplett aufgegeben werden. Vorausset- ...
www.gdv.de/Downloads/Bericht_aus_Bruessel/Nr._30.pdf
Englisch: www.munichre.com/en/ts/innovation_a...lity_01.aspx Während der deutsche BGH versuchte, diese mit Beweislastumkehrungen zulasten des Krankenhausträgers zu lösen, erwägen andere Staaten wie Belgien, die Arzthaftung durch ein No-Fault-Entschädigungssystem zu ersetzen.
Deutsch: www.munichre.com/de/ts/innovation_a...lity_01.aspx
Ich fürchte, das muss hier Denglisch bleiben, und glaube mir, ich würde mich freuen, wenn ich mich täuschen würde ;-)
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Note added at 20 Min. (2011-03-13 20:34:39 GMT)
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[PDF] BaB30 endDateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
q In Anlehnung an das schwedische „No-Fault-Entschädigungssystem“ sollen das. Schuldprinzip und das Kausalerfordernis komplett aufgegeben werden. Vorausset- ...
www.gdv.de/Downloads/Bericht_aus_Bruessel/Nr._30.pdf
Note from asker:
hachja, wird wohl darauf hinauslaufen...bin auch kein(e) freund(in) des denglischen ;-) |
Peer comment(s):
agree |
DERDOKTOR
4 mins
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Danke sehr Herr Doktor ;-)
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neutral |
Werner Walther
: Das ist nicht falsch, aber Dein Zitat kommt aus einem Artikel, der sich an Versicheurngsfachleute wenden. Können wir m.E. hier nicht so übernehmen. Gruß, W. /// Inzwischen glaube ich, dass bei MunichRe der/die Übersetzer(in) einfach nicht weiter wusste.
36 mins
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Danke Werner, aber *Gefährdungshaftung (als Haftung ohne konkret nachweisbares Verschulden im Einzelfall)* hört sich jargonmäßig für mich kein bisschen weniger versicherungstechnisch an ;-)
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39 mins
Gefährdungshaftung (als Haftung ohne konkret nachweisbares Verschulden im Einzelfall)
Kommt hier in Betracht.
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Note added at 57 Min. (2011-03-13 21:12:26 GMT)
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Katjas Link bestätigt meine Vermutung - danke, Katja.
Neun Staaten kennen eine verschuldungsunabhängige Haftung, dies bedeutet, dass kein Verschulden des Erbringers der medizinischen Leistung vorliegen muss, um dem geschädigten Patienten eine Entschädigungsleistung zu gewähren. (MEINE ERGÄNZUNG: Allein die Durchführung bestimmter als gefährlich angesehener Eingriffe begründet im Schadensfall einen Anspruch).
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Note added at 59 Min. (2011-03-13 21:14:04 GMT)
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PS.: Den Begriff Gefährdungshaftung hier NICHT verwenden, allenfalls "in Analogie zur Gefährdungshaftung".
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Note added at 1 Stunde (2011-03-13 21:19:09 GMT)
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Nach dem Einwand von Hans (hier geht aber auch nichts durch):
Neun Staaten kennen Entschädigungsleistungen, die auch ohne nachgewiesenes Verschulden der Erbringer medizinischer Dienstleistungen im Schadenfall gewährt werden müssen .....
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Note added at 18 Stunden (2011-03-14 15:10:44 GMT)
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§84 Arzneimittelgesetz
Für Arzneimittelschäden trifft den pharmazeutischen Unternehmer eine Gefährdungshaftung (§ 84 AMG) dann, wenn das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder wenn der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.
nach: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/arzneimittels...
viele Zitate bei Google, ebenso Artikel bei Wiki
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Note added at 18 Stunden (2011-03-14 15:11:44 GMT)
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Mit §84 AMG hätte ich mir viel Arbeit sparen können. Gruß an alle, W.
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Note added at 57 Min. (2011-03-13 21:12:26 GMT)
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Katjas Link bestätigt meine Vermutung - danke, Katja.
Neun Staaten kennen eine verschuldungsunabhängige Haftung, dies bedeutet, dass kein Verschulden des Erbringers der medizinischen Leistung vorliegen muss, um dem geschädigten Patienten eine Entschädigungsleistung zu gewähren. (MEINE ERGÄNZUNG: Allein die Durchführung bestimmter als gefährlich angesehener Eingriffe begründet im Schadensfall einen Anspruch).
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Note added at 59 Min. (2011-03-13 21:14:04 GMT)
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PS.: Den Begriff Gefährdungshaftung hier NICHT verwenden, allenfalls "in Analogie zur Gefährdungshaftung".
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Note added at 1 Stunde (2011-03-13 21:19:09 GMT)
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Nach dem Einwand von Hans (hier geht aber auch nichts durch):
Neun Staaten kennen Entschädigungsleistungen, die auch ohne nachgewiesenes Verschulden der Erbringer medizinischer Dienstleistungen im Schadenfall gewährt werden müssen .....
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Note added at 18 Stunden (2011-03-14 15:10:44 GMT)
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§84 Arzneimittelgesetz
Für Arzneimittelschäden trifft den pharmazeutischen Unternehmer eine Gefährdungshaftung (§ 84 AMG) dann, wenn das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder wenn der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.
nach: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/arzneimittels...
viele Zitate bei Google, ebenso Artikel bei Wiki
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Note added at 18 Stunden (2011-03-14 15:11:44 GMT)
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Mit §84 AMG hätte ich mir viel Arbeit sparen können. Gruß an alle, W.
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neutral |
Hans G. Liepert
: kommt eher nicht in Betracht Haftung ist doch keine Entschädigung, sondern Grundlage der Entschädigung
18 mins
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Du hast recht, die Formulierung ist falsch, die Aussage ist trotzdem richtig, damit bezeichne ich sogar die falsche Formulierung als richtig (geheilt).
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Discussion
Fazit: Die verschuldensunabhängige Haftung (Dampflok, Kampfhund, Pferd, Medikament oder OP) bietet dem Geschädigten eine weit bessere Rechtsposition. Sie entspricht einer Weiterentwicklung des Rechts, die einem Verständnis einer modernen Gesellschaft und gewissen Schutzbedürfnissen Rechnung trägt.
Danke, wenn Ihr Euch bis hierher durchgequält habt - ich freue mich, wenn Ihr diese Argumentation akzeptiert?
2. Der Gegensatz Beweislastumkehr vs. verschuldensunabhängige Haftung. Ihr mögt die Juristerei nict, aber trotzdem ist das, was Katja mit ihrem Link vorgegeben hat, eine ganz wichtige (politische) Entscheidung.
Ich denke, Ihr erinnert Euch alle an den CONTERGAN-Fall:
1. bei einer Lösung analog Gefährdungshaftung / verschuldensunabhängiger Haftung wird davon ausgegangen, dass der Patient nicht die Mittel hat, einem Pharmaunternehmen ein Verschulden nachzuweisen. Also: Pharmaunternehmen stellt Medikament vor und haftet allein auf Grund der Tatsache, dass es diesen Medikament in den Verkehr bringt, auch bei geringfügigem oder keinem Verschulden, oder wenn der Nachweis des Verschuldens nicht möglich ist.
2. Haftung bei Beweislastumkehr - Argumentation: unser Medikament ist so gut, dass damit sogar Föten überlebt haben, die sonst sogar auf Grund ihrer Schäden gestorben wären. Weise Du, liebe Patientin, uns mal das Gegenteil nach? Und das Gericht sagt dann: an dieser Argumentation ist auch etwas daran (nächster Rechtsgrundsatz: .....
Also konkret: führt z.B. ein Arzt eine Schönheits-OP aus, so haftet er immer, auch ohne den Nachweis konkreten Verschuldens. Dein Link "keine Arzthaftung ohne Verschulden" wiederspricht dem NICHT, weil dieser Link ja nur für das deutsche Rechtssystem gilt. Gruß, W.
Bei der Arzthaftung wird wohl unterschieden zwischen Schmerzensgeld und Schadensersatz. http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/gesundheit...
Vielleicht kann man der engl. Fassung eine deutsche Übersetzung in Klammern hinzufügen; der Text richtet sich ja vermutlich nicht an Juristen.
Ich kann doch eine Versicherung gegen Blitzschlag haben, Schadeneintritt ist dann ein Blitzschlag, und niemanden trifft ein Verschulden. Aber, viellciht habe ich nicht genau genug gelesen.
Schmerzensgeld und Schadenersatz sind zwei verschiedene Sachen. Es gibt Rechtsgebiete, wo Schadenersatz geleistet werden muss, aber Schmerzensgeld ausgeschlossen wird, schon durch das Gesetz. Es geht bei Schmerzensgeld auch nicht immer um Schmerzen im engen Verständnis.
Verschulden
Es gibt keine Arzthaftung ohne Verschulden.
http://www.zimm-recht.de/index.php?first=Kompetenzen&second=...
oder auch hier (suchen nach no-fault compensation)
http://books.google.de/books?id=b8y61qj4dw4C&pg=PA411&lpg=PA...
wobei "Entschädigungsleistung" hier m. E. wohl richtig ist, weil sowohl Schmerzensgeld als auch Schadensersatz möglich ist
http://books.google.de/books?id=b8y61qj4dw4C&pg=PA411&lpg=PA...