Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
claim of trial by jury on all issues
German translation:
Antrag auf Verhandlung vor einem Geschworenengericht
Added to glossary by
Yoanna
Nov 30, 2004 18:49
19 yrs ago
5 viewers *
English term
claim of trial by jury on all issues
English to German
Law/Patents
Law (general)
summons
aus einer Anklageschrift
Proposed translations
(German)
4 +1 | s.u. | innsbruck |
4 +2 | Antrag auf Entscheidung durch Geschworenengericht in allen Anklagepunkten | Andrea Pate-Cazal (X) |
4 | Anspruch auf ein Geschworenengericht in allen Streitfragen | swisstell |
Proposed translations
+1
4 hrs
Selected
s.u.
claim of trial by jury = Forderung eines Geschworenenprozesses; Antrag auf Verhandlung vor einem Geschworenengericht
complaint = 1. Klageschrift (zivilrechtl.); 2. Strafanzeige (strafrechtl.), (Anklageschrift unter Vorbehalt).
Wenn Du Dir ganz sicher bist, dass hier ein Strafverfahren eingeleitet werden soll, liegst Du mit 2. richtig. Für die von Dir genannte Anklageschrift wäre aber nicht "complaint", sondern eher "(bill of) indictment" zu erwarten.
Es ist zu bedenken, dass aus dem wenigen Zusammenhang nicht hervorgeht, ob es um einen Zivil- oder Strafprozess geht. Terminologisch würde ich aber einen Zivilprozess vermuten, nachdem ich selber in der Praxis mit solchen "complaints" arbeite.
Eine "complaint" ist nach US-amerikanischem Zivilverfahrensrecht derjenige Schriftsatz, mit dem eine Zivilklage erhoben wird (vgl. Webster's Dict. of Law, Romain/Bader/Byrd usw.). Dass hier ein Geschworenenprozess (trial by jury) gefordert wird, erstaunt nicht, werden Zivilprozesse in den USA - im Gegensatz zu unserem Rechtssystem - durchaus vor einem Geschworenengericht verhandelt. Hierbei entscheiden die Geschworenen über "questions of fact", nicht jedoch über "questions of law" (vor Bundesgerichten ist dies immer so, vor Einzelstaatsgerichten können Abweichungen bestehen).
Um das noch weiter rechtlich auszuführen: "claim" würde ich hier NICHT mit "Anspruch" übersetzen, gerade weil trotz Verankerung des "jury trials" in der Verfassung kein absoluter Anspruch (i.S. eines Anrechts) auf einen jury trial besteht!
1. Die diesbezüglichen Aspekte des Strafverfahrens lasse ich hier mal außen vor.
2. In einem Zivilverfahren ist es so, dass in Fällen, die Fragen des equity-Rechts berühren, kein Recht auf einen jury trial besteht.
3. In einem Zivilverfahren ohne Rechtsfragen nach equity-Recht können beide Verfahrensparteien einen "trial by jury" fordern/verlangen (to claim) --> sie können dies verlangen, müssen es jedoch nicht; tun sie es nicht, wird das als Verzicht ausgelegt.
Um das Ganze abzuschließen: Besonders in Schadensersatzprozessen wird idR ein "trial by Jury" gefordert, da die Geschworenen über die Tatfrage entscheiden, d.h. ob ein Schaden vorliegt und ob dieser dem Verursacher zuzuschreiben ist. Da die Geschworenen ja auch nur normale Menschen sind, verspricht man sich vor allem als Kläger Vorteile, rechnet man sich doch idR Chancen aus, die Geschworenen als Geschädigter emotional ansprechen zu können. Deshalb das Fordern eines Geschworenenprozesses. Wie gesagt, Zivilprozesse können nach US-Recht vor Geschworenen verhandelt werden (was uns fremd ist; bei uns im Strafprozess vorgesehen).
Hier http://www.riverdale.com/united_states_district_court1.htm siehst Du ein Beispiel für eine "complaint" (= Klageschrift) und eine "claim of trial by jury on all issues" (= Forderung nach einem Geschworenenprozess zu allen Streitfragen). Es geht in diesem Fall eindeutig um ein Zivilverfahren!
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Note added at 7 hrs 58 mins (2004-12-01 02:47:24 GMT)
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Um die Frage nach den Unterschieden zu beantworten:
1. \"Anspruch\" scheidet hier aus, weil kein absoluter Anspruch auf einen \"trial by jury\" besteht; er muss, wie hier auch angeführt, ja gefordert/beantragt werden;
2. \"Antrag auf *Entscheidung durch Geschworenengericht*\" ist in zweierlei Hinsicht problematisch:
a) \"trial\" ist die \"Verhandlung\" oder hier: das \"Verfahren\", nicht die Entscheidung. Hier wird ein \"trial by jury\" beantragt; das ist ein Verfahren unter Beteiligung von Geschworenen, das sich vom \"trial by court\" (ohne Beteiligung von Geschworenen) unterscheidet; man sagt hier also, ob man ein Verfahren mit oder ohne Geschworene möchte.
b) \"Entscheidung\" suggeriert dem dt. Juristen, dass das Verfahren vor dem Geschworenengericht bereits eröffnet wurde, da man einen \"Antrag auf Entscheidung\" erst im Verfahren selbst stellen kann; hier wird jedoch ein \"trial by jury\" (im Ggs. zum \"trial by court\") überhaupt erst beantragt;
3. \"Anklagepunkte\" bezieht sich auf einen Strafprozess. \"issues\" sind jedoch eher \"Streitfragen\", das sind jene Fragen, die zwischen den Prozessparteien strittig sind (z.B. Schadenersatzforderungen) und deshalb vor einem Zivilgericht entschieden werden müssen. In einem Strafprozess geht es nicht darum, Streitfragen zwischen zwei Parteien zu lösen; dort versucht ein prosecutor, d.h. der öffentliche Ankläger, im Namen des Staates/der Allgemeinheit eine strafbare Handlung des Angeklagten nachzuweisen und ihn seiner Bestrafung zuzuführen.
complaint = 1. Klageschrift (zivilrechtl.); 2. Strafanzeige (strafrechtl.), (Anklageschrift unter Vorbehalt).
Wenn Du Dir ganz sicher bist, dass hier ein Strafverfahren eingeleitet werden soll, liegst Du mit 2. richtig. Für die von Dir genannte Anklageschrift wäre aber nicht "complaint", sondern eher "(bill of) indictment" zu erwarten.
Es ist zu bedenken, dass aus dem wenigen Zusammenhang nicht hervorgeht, ob es um einen Zivil- oder Strafprozess geht. Terminologisch würde ich aber einen Zivilprozess vermuten, nachdem ich selber in der Praxis mit solchen "complaints" arbeite.
Eine "complaint" ist nach US-amerikanischem Zivilverfahrensrecht derjenige Schriftsatz, mit dem eine Zivilklage erhoben wird (vgl. Webster's Dict. of Law, Romain/Bader/Byrd usw.). Dass hier ein Geschworenenprozess (trial by jury) gefordert wird, erstaunt nicht, werden Zivilprozesse in den USA - im Gegensatz zu unserem Rechtssystem - durchaus vor einem Geschworenengericht verhandelt. Hierbei entscheiden die Geschworenen über "questions of fact", nicht jedoch über "questions of law" (vor Bundesgerichten ist dies immer so, vor Einzelstaatsgerichten können Abweichungen bestehen).
Um das noch weiter rechtlich auszuführen: "claim" würde ich hier NICHT mit "Anspruch" übersetzen, gerade weil trotz Verankerung des "jury trials" in der Verfassung kein absoluter Anspruch (i.S. eines Anrechts) auf einen jury trial besteht!
1. Die diesbezüglichen Aspekte des Strafverfahrens lasse ich hier mal außen vor.
2. In einem Zivilverfahren ist es so, dass in Fällen, die Fragen des equity-Rechts berühren, kein Recht auf einen jury trial besteht.
3. In einem Zivilverfahren ohne Rechtsfragen nach equity-Recht können beide Verfahrensparteien einen "trial by jury" fordern/verlangen (to claim) --> sie können dies verlangen, müssen es jedoch nicht; tun sie es nicht, wird das als Verzicht ausgelegt.
Um das Ganze abzuschließen: Besonders in Schadensersatzprozessen wird idR ein "trial by Jury" gefordert, da die Geschworenen über die Tatfrage entscheiden, d.h. ob ein Schaden vorliegt und ob dieser dem Verursacher zuzuschreiben ist. Da die Geschworenen ja auch nur normale Menschen sind, verspricht man sich vor allem als Kläger Vorteile, rechnet man sich doch idR Chancen aus, die Geschworenen als Geschädigter emotional ansprechen zu können. Deshalb das Fordern eines Geschworenenprozesses. Wie gesagt, Zivilprozesse können nach US-Recht vor Geschworenen verhandelt werden (was uns fremd ist; bei uns im Strafprozess vorgesehen).
Hier http://www.riverdale.com/united_states_district_court1.htm siehst Du ein Beispiel für eine "complaint" (= Klageschrift) und eine "claim of trial by jury on all issues" (= Forderung nach einem Geschworenenprozess zu allen Streitfragen). Es geht in diesem Fall eindeutig um ein Zivilverfahren!
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Note added at 7 hrs 58 mins (2004-12-01 02:47:24 GMT)
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Um die Frage nach den Unterschieden zu beantworten:
1. \"Anspruch\" scheidet hier aus, weil kein absoluter Anspruch auf einen \"trial by jury\" besteht; er muss, wie hier auch angeführt, ja gefordert/beantragt werden;
2. \"Antrag auf *Entscheidung durch Geschworenengericht*\" ist in zweierlei Hinsicht problematisch:
a) \"trial\" ist die \"Verhandlung\" oder hier: das \"Verfahren\", nicht die Entscheidung. Hier wird ein \"trial by jury\" beantragt; das ist ein Verfahren unter Beteiligung von Geschworenen, das sich vom \"trial by court\" (ohne Beteiligung von Geschworenen) unterscheidet; man sagt hier also, ob man ein Verfahren mit oder ohne Geschworene möchte.
b) \"Entscheidung\" suggeriert dem dt. Juristen, dass das Verfahren vor dem Geschworenengericht bereits eröffnet wurde, da man einen \"Antrag auf Entscheidung\" erst im Verfahren selbst stellen kann; hier wird jedoch ein \"trial by jury\" (im Ggs. zum \"trial by court\") überhaupt erst beantragt;
3. \"Anklagepunkte\" bezieht sich auf einen Strafprozess. \"issues\" sind jedoch eher \"Streitfragen\", das sind jene Fragen, die zwischen den Prozessparteien strittig sind (z.B. Schadenersatzforderungen) und deshalb vor einem Zivilgericht entschieden werden müssen. In einem Strafprozess geht es nicht darum, Streitfragen zwischen zwei Parteien zu lösen; dort versucht ein prosecutor, d.h. der öffentliche Ankläger, im Namen des Staates/der Allgemeinheit eine strafbare Handlung des Angeklagten nachzuweisen und ihn seiner Bestrafung zuzuführen.
Peer comment(s):
agree |
Johanna Timm, PhD
: Wow! Wenn ich hier mein 'agree' gebe, grenzt das an Vermessenheit, da ich selber nicht das juristische Urteilsvermoegen habe. Vielen Dank aber f. d. Zeit u.Gründlichkeit!!!
3 hrs
|
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "vielen vielen Dank an alle! Ihr habt mich gerettet :)
Danke innsbruck!"
5 mins
Anspruch auf ein Geschworenengericht in allen Streitfragen
oder: für alle Belange
Peer comment(s):
neutral |
Hans G. Liepert
: Gibts beim Geschworenengericht Streitfragen? Wohl eher im Zivilverfahren.
4 hrs
|
neutral |
innsbruck
: Zivilverfahren können vor einem Geschworenengericht verhandelt werden, das stimmt; zu "Anspruch" s.u.
4 hrs
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+2
2 hrs
Antrag auf Entscheidung durch Geschworenengericht in allen Anklagepunkten
..
Peer comment(s):
agree |
Kim Metzger
34 mins
|
agree |
Hans G. Liepert
2 hrs
|
neutral |
innsbruck
: In einem Zivilverfahren, sofern es dies ist, entscheidet die Jury Tatfragen, nicht aber Rechtsfragen; deshalb "Verhandlung"; Anklagepunkte deuten eindeutig auf ein Strafverfahren hin (was nicht sicher ist; vgl. Bsp. unten).
2 hrs
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so what's the difference??
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Discussion
1. Complaint and Claim of Trial by Jury
2. ... demands a trial on all issues.